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   BFH, 18.02.1965 - IV 13/63 U   

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BFH, 18.02.1965 - IV 13/63 U (https://dejure.org/1965,817)
BFH, Entscheidung vom 18.02.1965 - IV 13/63 U (https://dejure.org/1965,817)
BFH, Entscheidung vom 18. Februar 1965 - IV 13/63 U (https://dejure.org/1965,817)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 82, 322
  • DB 1965, 916
  • BStBl III 1965, 362
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BFH, 21.08.1974 - I R 245/72

    Erhöhte Absetzung - Versagung - Früherer Eigentümer - Wirtschaftsgut -

    Wie der BFH im Urteil vom 18. Februar 1965 IV 13/63 U (BFHE 82, 322, BStBl III 1965, 362) ausgeführt habe, habe der Gesetzgeber durch die Gewährung einer erhöhten Absetzung Investitionen in Berlin (West) begünstigen und die Berliner Wirtschaftskraft mit einer mehr oder minder großen Dauerwirkung stärken wollen.

    Der erkennende Senat teilt die Auffassung im BFH-Urteil IV 13/63 U, daß der Gesetzgeber mit der Vorschrift des § 14 BHG 1964 Investitionen in Berlin (West) begünstigen und die Berliner Wirtschaftskraft mit einer mehr oder minder großen Dauerwirkung stärken wollte.

    Wenn der BFH im Urteil IV 13/63 U daraus gefolgert hat, daß die Begünstigung insofern sach- und nicht personenbezogen sei, als es nicht entscheidend darauf ankomme, ob das Wirtschaftsgut während eines Zeitraums von drei Jahren nach der Anschaffung durch den Steuerpflichtigen gerade in dessen Betriebstätte verbleibe, so hält sich diese Auslegung im Rahmen des möglichen Wortsinnes des § 14 BHG 1964.

  • BFH, 10.08.1967 - IV R 37/67

    Überführung von Wirtschaftsgütern in das Privatvermögen der Gesellschafter einer

    § 14 Abs. 2 BHG bestimmt, wie der erkennende Senat im Urteil IV 13/63 U vom 18. Februar 1965 (BFH 82, 322, BStBl III 1965, 362) ausgeführt hat, zwar dem Wortlaut nach die Voraussetzungen für die Gewährung der erhöhten AfA, enthält aber nur in Nr. 1 und Nr. 2, zweiter Halbsatz, den Ausgangstatbestand, an den die Gewährung der Steuervergünstigung geknüpft ist.

    Dieser Tatbestand unterscheidet sich von dem einer Veräußerung unter Überführung in ein anderes Betriebsvermögen, der der Entscheidung IV 13/63 U zugrunde lag.

    Der Senat hat im Urteil IV 13/63 U allerdings ausgeführt, um die zu begünstigenden Investitionen der Westberliner Wirtschaft zu erhalten und einem Mißbrauch der Steuervergünstigung vorzubeugen, sei es lediglich notwendig gewesen, gesetzlich zu sichern, daß diese Investitionen auch tatsächlich der Westberliner Wirtschaft zugute kämen.

  • BFH, 10.06.1975 - VIII R 50/72

    Billigkeitsverfahren - Erheben von Einwendungen - Rechtsmittelverfahren - Treu

    Es muß weiter beachtet werden, daß die Voraussetzung des dreijährigen Verbleibens in einer in Berlin (West) belegenen Betriebstätte einen zusätzlichen Dauertatbestand bezeichnet, dessen vorzeitige Beendigung rückwirkend zum Erlöschen des zunächst einmal begründeten Anspruchs auf Gewährung einer Investitionszulage führt, also eine Art auflösender Bedingung für die Gewährung der Investitionszulage enthält (so für § 14 Abs. 2 BHG, BFH-Urteil vom 18. Februar 1965 IV 13/63 U, BFHE 82, 322, BStBl III 1965, 362).
  • BFH, 20.11.1970 - VI R 151/69

    Ausstellungsbus - Berlin (West) - Berliner Betrieb - Berliner Wirtschaft -

    Zu dem gesetzlichen Dauertatbestand des Verbleibens hat der BFH in zahlreichen Urteilen Stellung genommen (z. B. außer in den von den Beteiligten bezeichneten Entscheidungen auch in den BFH-Urteilen IV 13/63 U vom 18. Februar 1965, BFH 82, 322, BStBl III 1965, 362; IV R 37/67 vom 10. August 1967, BFH 90, 80, BStBl III 1967, 750; VI R 257/67 vom 17. Mai 1968, BFH 92, 390, BStBl II 1968, 569; VI R 46/68 vom 24. Mai 1968, BFH 92, 396, BStBl II 1968, 573; I R 80/68 vom 11. Juni 1969, BFH 96, 82, BStBl II 1969, 516).

    Nach dieser Rechtsprechung ist die Gewährung der Vergünstigungen der §§ 14 und 19 BHG nur zulässig, wenn die beweglichen Wirtschaftgüter während des Dreijahreszeitraums ohne Unterbrechung zum Anlagevermögen eines Betriebs (einer Betriebstätte) in Berlin (West) gehören, wobei ein Eigentümerwechsel unschädlich ist (BFH-Urteile IV 13/63 U, a. a. O.; IV R 37/67, a. a. O.; VI R 46/68, a. a. O.).

  • BFH, 11.06.1969 - I R 80/68

    Kraftfahrzeuge des Anlagevermögens - Erhöhte Absetzungen - Berlin (West) -

    Das FG entsprach dem Klageantrag unter Bezugnahme auf die Urteile des BFH IV 13/63 U vom 18. Februar 1965 (BFH 82, 322, BStBl III 1965, 362) und IV R 37/67 vom 10. August 1967 (BFH 90, 80, BStBl III 1967, 750).

    Die vom FG als Bestätigung seiner Rechtsanschauung angeführten, zu § 14 BHG 1959 ergangenen BFH-Urteile lassen die Steuervergünstigung unberührt, wenn das Wirtschaftsgut vor Ablauf der drei ersten Jahre an einen anderen Unternehmer zur Verwendung in seiner Betriebstätte in Berlin (West) veräußert wird (Urteil IV 13/63 U, a. a. O.) und fordern die Rückgängigmachung der erhöhten Absetzungen, wenn die Wirtschaftsgüter innerhalb von drei Jahren nach ihrer Anschaffung oder Herstellung in das Privatvermögen überführt werden (Urteil IV R 37/67, a. a. O.).

  • Bundesfinanzhof München, 21.08.1974 - I R 245/72
    Der erkennende Senat teilt die Auffassung im BFH-Urteil IV 13/63 U, dass der Gesetzgeber mit der Vorschrift des § 14 BHG 1964 Investitionen in Berlin (West) begünstigen und die Berliner Wirtschaftskraft mit einer mehr oder minder großen Dauerwirkung stärken wollte.

    Wenn der BFH im Urteil IV 13/63 U daraus gefolgert hat, dass die Begünstigung insofern sach- und nicht personenbezogen sei, als es nicht entscheidend darauf ankomme, ob das Wirtschaftsgut während eines Zeitraums von drei Jahren nach der Anschaffung durch den Steuerpflichtigen gerade in dessen Betriebsstätte verbleibe, so hält sich diese Auslegung im Rahmen des möglichen Wortsinnes des § 14 BHG 1964.

  • BFH, 21.04.1983 - IV R 60/80

    Ermessensüberschreitung - Sonderabschreibung - Zonenrandgebiet -

    So genügt es nach der Rechtsprechung des BFH zu § 14 BerlinFG (bzw. des insoweit in seinen Voraussetzungen mit § 14 BerlinFG übereinstimmenden § 14 des Berlinhilfegesetzes - BHG - i. d. F. vom 25. März 1959, BStBl I 1959, 195), daß das Wirtschaftsgut mindestens drei Jahre in irgendeiner Berliner Betriebsstätte verbleibt (Urteil vom 18. Februar 1965 IV 13/63 U, BFHE 82, 322, BStBl III 1965, 362); es ist demnach für die Gewährung dieser Steuervergünstigung unschädlich, wenn das Wirtschaftsgut von seinem Ersterwerber (oder Hersteller) innerhalb des Dreijahreszeitraums veräußert und aus seiner Betriebsstätte entfernt wird, sofern es nur in eine andere Berliner Betriebsstätte übergeht (vgl. auch BFH-Urteil vom 21. August 1974 I R 245/72, BFHE 114, 136, BStBl II 1975, 102).
  • FG Schleswig-Holstein, 20.04.2004 - 5 K 244/00

    Erfüllung der Zugehörigkeits- und Verbleibensvoraussetzungen bei Einstellung der

    Allerdings entfällt der Anspruch auf InvZul im Falle der Weiterveräußerung eines subventionierten Wirtschaftsguts grundsätzlich nicht, wenn das verkaufte Wirtschaftsgut bis zum Ablauf der Dreijahresfrist zum Anlagevermögen eines wirtschaftlich aktiven Betriebes bzw. einer wirtschaftlich aktiven Betriebsstätte des Käufers im Fördergebiet gehört (z.B. BFH BStBl III 1965, 362 ; BFH/NV 1999, 970).
  • FG Sachsen, 28.01.1999 - 2 K 74/98

    Anspruch auf Rückzahlung von Investitionszulage als Konkursforderung ; Gewährung

    Ebenso wie in den Fällen, in denen das Wirtschaftsgut vom Anspruchsberechtigten aus einem lebenden Betrieb in eine andere Betriebsstätte im Fördergebiet überführt oder an einen anderen Steuerpflichtigen veräußert wird, der die weiteren Voraussetzungen des Investitionszulagengesetzes bis zum Ablauf des Dreijahreszeitraumes erfüllt, ist auch hier kaum ein Grund für die Rückforderung des Investitionszulage ersichtlich (vgl. hierzu BFH Urteil vom 18. Februar 1965, IV 13/63 U, BStBl. III 1965, 362; Zitzmann, Zulagen für Investitionen in den neuen Bundesländern, 5. Auflage, Rn 105 ff., Selder in: Blümich EStG u.a., InvZulG § 2 Rn 44,- vgl. BFH Urteil vom 26. August 1994,III R 75/92, BFH/NV 1995, 545 zu § 4 Abs. 2 Nr. 1 InvZulG 1986, der zur Beantwortung der Zulagenschädlichkeit auf den vom Gesetzgeber verfolgten Zweck der Förderung von Forschung und Entwicklung abstellt).
  • FG Berlin, 24.05.1995 - IV 357/92
    Im Investitionszulagenrecht hat sich die Rechtsfindung im besonderen Maße am Gesetzeswortlaut zu orientieren (vgl. Bundesfinanzhof -;BFH-;, Urteil vom 18. Februar 1965 IV 13/63 U , Bundessteuerblatt -;BStBl-; III 1965, 362).
  • BFH, 02.09.1971 - IV R 90/70

    Absetzungen auf Anzahlungen - Wirtschaftsgüter - Anlagevermögen - Anzahlung

  • BFH, 17.05.1968 - VI R 257/67

    Gewährung einer Investitionszulage - Dreijährige räumliche Bindung - Betrieb -

  • BFH, 21.04.1966 - IV 278/65
  • BFH, 24.05.1968 - VI R 46/68

    Investitionszulage - Dreijahreszeitraum - Anlagevermögen - West-Berliner Betrieb

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